Leistungen
Die Übernahme der Hausverwaltung deckt alle im Zusammenhang mit der ordentlichen Verwaltung der gegenständlichen Immobilie (Zinshaus, Miteigentumsanteil, Wohnungseigentümerobjekt) anfallenden Agenden ab.
Jahresabrechnung bis 28.02.
Sämtliche Abrechnungen (Betriebskostenabrechnung, Heizkostenabrechnung, Rücklagenabrechnung) werden nicht, wie gesetzlich vorgeschrieben, bis 30.06. des Folgejahres gelegt, sondern bereits bis 28.02. des Folgejahres. Sollten Sie Ihre Eigentumswohnung vermieten, haben Sie damit die Gelegenheit, die Abrechnung Ihrem Mieter gegenüber ebenfalls fristgerecht zu legen.
Fordern Sie ein kostenloses Angebot für die Übernahme der Hausverwaltung an, aus dem Sie unseren Leistungskatalog detailliert und unser Honorar ersehen können.