Haftpflichtversicherung
Die gesetzlich geforderte Versicherungssumme im Rahmen der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung beträgt für allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige EUR 400.000,–.
Herr Dr. Urbanz hat im Interesse seiner Auftraggeber freiwillig die Versicherungssumme von EUR 400.000,– auf EUR 5.000.000,– im Schadensfall erhöht.